Stefanie Leitenstern

Architektin

Begleiterin auf dem Weg zu Ihrem Traumhaus

Stefanie Leitenstern ist Mitglied der Architektenkammer Bayern 

  2009 Diplom an der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Augsburg über das Sonderdiplomthema „Optimale 

    Ausnutzung von solarem Strahlungseinfall in Licht und Energieplanung“ bei Prof. Dr. Martin Bauer.

  Eingetragene Sachverständige nach ZVEnEV.

  Nachweisberechtigt für den vorbeugenden Brandschutz. 

  Seit 2010 als Fachautorin für Themen des energetischen Bauens tätig. 

  Ab 2007 Mitarbeit im Architekturbüro von Herrn Prof. Dr. Werner Friedl. Das Büro hat seinen Schwerpunkt in der Planung

    von Passivhäusern. Herr Friedl ist Umweltpreisträger des Landkreises Aichach-Friedberg.

  Ab 2016 Gründung Architekturbüro Leitenstern

Mein tägliches Arbeitsleben umfasst alle Architektenleistungen nach HOAI mit besonderem Schwerpunkt in Entwurf, Projektierung, Werkplanung und Errichtung von Passivhäusern und Niedrigstenergiegebauden. 

Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Energieplanung von Wohn- und Nichtwohngebauden sowie die energetische Modernisierung von Bestandsgebäuden.

Planung & Ausführung

Wir planen für Sie. Wir sind für Sie da.

Weil Bauen ohnehin genug Nerven kostet.

Unser Büro betreut Sie vom ersten Bleistiftstrich der Planung über  die Baugenehmigung bis zum fertigen Gebäude.

Dabei gliedert sich unsere Leistung in folgende Bereiche:

                •  Erarbeiten eines mit dem Bauherrn abgestimmten Planungskonzepts

                •  Erarbeiten der wesentlichen Teile einer Lösung der Planungsaufgabe

                •  Ausarbeiten eines genehmigungsfähigen Entwurfs

                •  Erarbeiten der Vorlagen für die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen

                    und Genehmigungsfreistellungen, die für die Durchführung des Bauvorhabens einschlägig sind.

                •  Erarbeiten und Darstellen der ausführungsreifen Planungslosung in Form von Werk- und Detailplänen

                •  Aufstellen von Leistungsverzeichnissen

                •  Ermitteln der Kosten und Mitwirkung bei der Auftragsvergabe

                •  Sicherstellen der Umsetzung der Planung in ein mangelfreies Gebäude


Was können Sie noch von uns erwarten?

Grundstückbeurteilung, Finanzierungs- und Steuerhinweise, Informationen über Zuschüsse und Förderprogramme 

im Zusammenhang mit konkreten Projekten.

Genug? Noch lange nicht: Teilnahme an Bürgerversammlungen und Kontaktaufnahme mit Ämtern und Behörden.

Und wenn es sein muss auch das Nachmessen des Stammumfangs von Bäumen im Ihrem Garten.

Das Passivhaus

Weil ökologische Verantwortung logisch für uns ist.

Weil ökologisch nicht „öko“ aussehen muss.

Wesentlich für die Planung eines Passivhauses sind ein hoher Dämmstandard der Außenbauteile, sinnvolle Anordnung von Fenstern zur solaren Heizung im Winter und Belichtung, effiziente Anlagentechnik für Heizung und Lüftung, Wärmebrückenfreies Konstruieren und die luftdichte Ausführung der Gebäudehülle. Hierfür muss von Beginn an richtig geplant werden von der Entwurfsplanung über die Werkplanung bis hin zum fertigen Gebäude. 


Warum ein Passivhaus bauen?

Deutschland strebt eine Versorgung durch regenerative Energien an. Dies ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht im Ansatz möglich. Fast 40 Prozent des Energieverbrauchs entfallen auf den Gebäudesektor. Beispiel: Um den Energieverbrauch der Landeshauptstadt München mit aus Photovoltaikanlagen erzeugter regenerativer Energie zu decken wäre die Fläche von ganz Bayern erforderlich. Lösung kann also nur die weitere Reduzierung des Energieverbrauchs sein. Dies geschieht einerseits durch die regelmäßigen Verschärfungen der EnEV, anderseits bildet das Passivhaus die konsequentere Möglichkeit zur Energieeinsparung.

5 Argumente für das Passivhaus

1.

Höchster Wohnkomfort und höchste Behaglichkeit.


Der hohe bauliche Standard eines Passivhauses bringt natürlich einen außerordentlich hohen Wohnkomfort mit sich. Wo beispielsweise in Altbauten und auch in vielen Neubauten im Winter akribisch auf die Raumtemperaturen geachtet werden muss, um die Heizkosten in Grenzen zu halten, finden Sie im Passivhaus Gegebenheiten vor, die die Raumtemperatur im Winter nur selten unter 23°C fällt und die Heizkosten auf den Monat gerechnet in einem durchschnittlich großen Passivhaus (ca. 150 bis 200 m²) selbst in Zeiten hoher Energiekosten mit 10 bis 15 Euro außerordentlich niedrig bleiben. Dies liegt (neben der überdurchschnittlich gedämmten Außenhülle) zum 

einen am immensen Beitrag interner Energiequellen zur Raumheizung (z.B. Kochen, 

Fernsehen, HiFi-Anlage, Waschen/Trocknen etc.), zum anderen auch am

 Wärmeeintrag solarer Energie (Sonnenenergie) in das

 Passivhaus während der Heizperiode.

2.

Höchste Wertstabilität durch Qualität.


Zum 1. Januar 2016 verschärfte die seither gültige EnEV 2014 (in ihrer erneuerten Fassung) die Standards allgemein um 25 Prozent im Vergleich zur bis dahin 

geltenden EnEV. Das heißt im Klartext, dass die technischen Anforderungen an Häuser, die nach dem 1. Januar 2016 geplant und errichtet werden, im Mittel 

um 25 Prozent höher liegen als zuvor. Das wiederum bedeutet faktisch, dass alle 2015 errichteten Standardgebäude ab 1. Januar 2016 sehr deutlich

(nämlich um 25 Prozent!) nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen und die Wertentwicklung solcher Gebäude sicherlich als „ungewiss“ beurteilt 

werden kann.

Das Passivhaus stellt den derzeit maximal erreichbaren Baustandard dar - und das zu mittlerweile gewöhnlichen 

Baukosten. Sollten überhaupt Mehrkosten gegenüber normalen Bauten anfallen, so werden diese durch die 

geringen Betriebskosten amortisiert. Sie können sich allerdings „zusätzlich“ folgender Tatsache sicher sein:

Ihr Passivhaus entspricht auch in vielen Jahren noch dem Stand der Technik, was selbstverständlich 

dazu beitragen wird, dass die Wertstabilität Ihrer Immobilie als sehr 

hoch anzusehen ist.

3.

Geringstmögliche Betriebskosten - auch im Alter!


Schon erwähnt und allgemein bekannt: Im Passivhaus muss so gut wie nicht geheizt werden. 

Ein Passivhaus von 150 m² Größe mit weniger als 150 Euro/Jahr auf durchschnittlich 23°C im 

Wohnraum zu beheizen, ist realistisch. Kritiker des Passivhauses halten dem entgegen, 

dass auch das vergleichbare EnEV-Standardgebäude bei gleicher Beheizung nicht mehr als 500 

Euro/Jahr verschlingen wird - mit etwa 42 Euro/Monat immer noch günstiger als so mancher 

Smartphone-Tarif.

Es ist jedoch leichtfertig, nur an „heute“ zu denken: Der durchschnittliche Häuslebauer in Deutschland 

ist zu Baubeginn zwischen 30 und 40 Jahre alt, es ist also davon auszugehen, dass er etwa 50 Jahre

 in dem Haus leben wird. Die Geschichte des 20. und 21. Jahrhunderts hat gezeigt, dass wir zirka 

alle 20 Jahre von einer Verdoppelung der Rohstoffpreise ausgehen müssen. Das hieße also, 

dass sich die Rohstoffpreise während der Lebenszeit in einem Haus zweimal verdoppeln, 

was obiges Beispiel komplett anders aussehen lässt, denn: Bei zweimaliger Verdoppelung 

der Heizkosten des obigen Passivhauses (150 Euro/Jahr 300 Euro/Jahr  

600 Euro/Jahr) beträgt der Mehrpreis auf die heutigen Energiekosten nur 450 

Euro/Jahr, beim EnEV-Standardgebäude (500 Euro/Jahr 1.000 Euro/Jahr

  2.000 Euro/Jahr) sind es 1.500 Euro/Jahr - mehr als das Dreifache! 

Inflationäre Aspekte sind in unserem Beispiel noch gar nicht berücksichtigt.

Die Frage, die wir uns beim Bau eines Hauses stellen sollten ist also nicht 

„Kann ich mir die paar Tausend Euro Mehrpreis für ein Passivhaus leisten?“, 

sondern vielmehr „Kann ich mir ein Standardgebäude im Alter 

(bei unsicherer Rentenlage, unsicherer Energiepolitik, 

unsicherer Inflationsentwicklung etc.) 

überhaupt noch leisten?“


Denken Sie mal darüber nach…

4.

Immer frische Luft durch Wohnraumlüftung.


Der hohe bauliche Standard eines Passivhauses verlangt eine sehr hohe Dichtigkeit des Gebäudes gegen Infiltration (das ist das unbeabsichtigte Eindringen von Luft durch Gebäudeleckagen z.B. an Fensterdichtungen usw.). Dies macht die Montage einer kontrollierten Wohnraumlüftungsanlage notwendig. Mit dieser Anlage ausgestattet bietet Ihnen Ihr Passivhaus stets allerbestes Raumklima - vergleichbar mit der Außenluft. Gerüche beim Kochen, nach dem Toilettengang und der allen bekannte „muffige“ Geruch eines Elternschlafzimmers am Morgen nach dem Aufstehen gehören damit der Vergangenheit an.

Natürlich wird durch die Lüftungsanlage auch die im Haus entstehende Feuchtigkeit (z.B. durch Kochen, Waschen, Atmen, Duschen etc.) abgeführt, so dass gesundheitsgefährdender Schimmel - ein bekanntes Problem im Neubau und im sanierten Altbau - kein Problem im Passivhaus darstellt.

5.

Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen.


Ein Passivhaus muss nicht unbedingt mehr Kosten, es kommt wie so oft auf die frühzeitige Planung an. 

Trotzdem: Selbst wenn Ihr Traumhaus in Passivhausbauweise die Bausumme um ein paar Prozentpunkte nach oben treibt - Sie leisten damit aktiv einen großen Beitrag zum Klimaschutz und zum Erhalt unserer kostenbarsten Ressourcen für künftige Generationen - auch für Ihre Kinder und Enkel. Diese Tatsache hat eine Entscheidung für ein Passivhaus vielen anderen in unserem Leben voraus - oder können Sie obiges Argument auch für die vielen Luxusgegenstände in unserem heutigen Leben behaupten: 

Denken Sie mal an Ihr „besterntes, weiß-blau „belogotes“ oder mit vier Ringen versehenes Auto, an Ihr neuestes Design-Smartphone, die neue Superküche oder vieles mehr.

Erstellung von Energieausweisen

Ohne den geht heute nix.

Wir helfen Ihnen.

Wenn Sie neu bauen oder eine bestehende Immobilie verkaufen oder vermieten muss nach geltender Energieeinsparverordnung ein Energieausweis erstellt werden. 


Gerne erstellen wir für Sie Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude nach DIN 4108 oder

 DIN 18599. Die EnEV stellt energetische Anforderung bei Änderungen im Bestand und an 

bestehende Bauteile und die Anlagentechnik. Unter welchen Bedingungen diese

 auch für Sie gelten, prüfen wir gerne. 


Zusätzlich stehen wir Ihnen beratend zur Seite bezüglich 

Förderungen der KfW für Energiesparmaßnahmen.

Über die

Energieeinsparverordnung (EnEV)

Als Konsequenz aus der Energiekrise in den 70er Jahren (bezeichnend hierzu sind die sog. „Autofreien Sonntage“) wurde die erste Verordnung zum Wärmeschutz 1977 beschlossen. Sie sollte unabhängiger von Erdöllieferanten machen und zudem auch Betriebskosten einsparen. Im Lauf der Zeit gab es immer wieder Verschärfungen der Anforderungen an Gebäude. Die erste Energieeinsparverordnung trat 2002 in Kraft und löste die Wärmeschutzverordnung ab. 

Energieeinsparung ist in der heutigen Zeit gegenwärtiger denn je. Deutschland strebt die vollflächige Versorgung durch regenerative Energien an. Die durch Atomkraftwerke bestehenden Risiken werden von der Bevölkerung zu Recht nicht mehr getragen. Allerdings ist der Umstieg auf regenerative Energien nicht ohne eine weitere konsequente Reduzierung des Energieverbrauchs möglich. Derzeit entfallen fast 40 % des Energieverbrauchs auf den Gebäudesektor. 

Zudem legt die Europäische Union in Ihrer „Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ fest, dass bis zum 01.01.2019 alle öffentlichen Neubauten und ab 01.01.2021 alle Neubauten in ganz Europa mindestens im „Niedrigstenergiestandard“ errichtet werden müssen. 

Deutschland muss als Teil der europäischen Union diese Anforderungen umsetzen. 


Die immer strengeren Verschärfungen der EnEV sind ein wichtiger Schritt in Richtung „Niedrigstenergiestandard“.

Brandschutz

Wenn passive Sicherheit…

aktiv leben retten kann.

Der Brandschutz in Gebäuden wird seit Jahren immer wichtiger. Dies zeigt sich auch darin, dass in Bayern für Neubauten eine Rauchmelderpflicht besteht. Diese gilt seit dem 31.12.2017 auch für Bestandsbauten.

Für jeden Neubau ist der vorbeugende Brandschutz nachzuweisen. Wir erstellen für Sie Brandschutzkonzepte für alle Gebäudeklassen. Bei Sonderbauten arbeiten wir eng mit der jeweilig zuständigen Behörde zusammen.


Gerne beraten wir Sie auch bei Änderungen im Gebäudebestand, da hierbei der Bestandsschutz entfällt und die aktuell gültigen gesetzlichen Anforderungen an den Brandschutz eingehalten werden müssen.

Die normgerechte Erstellung von Flucht- und Rettungswegplänen gehört hierzu auch.


Baueingaben werden bei uns für jedes Gebäude grundsätzlich mit Brandschutznachweis erstellt.

Vorbeugender Brandschutz


Ziel des vorbeugenden Brandschutzes ist es für den Fall eines Brandausbruches die Flucht- und Rettungsmöglichkeiten für Menschen 

zu gewährleisten.  Hierzu zählen Anforderungen an die Flucht- und

Rettungswege ebenso wie bauliche Mindeststandards je nach Bauteil 

und Art des Gebäudes.


Manche Anforderungen lassen sich im Gebäudebestand nur schwer umsetzten. Hierbei gilt des Möglichkeiten einer Kompensation durch zusätzliche Maßnahmen herzustellen, z.B. Montage einer Sprinkleranlage.


Ein funktionierender baulicher Brandschutz kann Menschenleben retten.

Kontakt & Anfahrt

Ihr Weg zu uns… Ihr Weg ins Herz Bayerns.

Stefanie Leitenstern

Dipl.-Ing. (FH) Architektur


Wiesenstraße 15

86556 Kühbach


Telefon: 0 82 51 / 896 39 96    

Mobil: 0176 / 235 11 0 33

mail: stefanie@leitenstern.eu



Unsere Kunden kommen aus dem Großraum München sowie aus der 

Region von Augsburg über Aichach bis Ingolstadt.

Sie erreichen uns von München und Augsburg von der A8 aus kommend über die Autobahnausfahrt Dasing, wenn Sie der B300 weiter Richtung Ingolstadt folgen.

Von Ingolstadt kommend, nehmen Sie die Autobahnausfahrt Langenbruck und 

folgen der B300 in Richtung Augsburg.

Dipl.-Ing. (FH) Stefanie Leitenstern     Wiesenstraße 13    86556 Kühbach

fon: 0 82 51 / 67 27    mobil: 0176 / 235 11 0 33    mail: stefanie@leitenstern.eu

www.leitenstern.eu

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